Der Eigentümer eines Grundstücks hat seine im Erdreich verlegten Abwasserleitungen nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen (s. Pkt. 5, DIN 1986-30). Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind auch bestehende Abwasserleitungen, die der Fortleitung häuslichen, industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, zu prüfen. Dieser Lehrgang vermittelt die erforderliche Sachkunde entsprechend den Anforderungen der DIN 1986-30 (vgl. Pkt. 14.2 DIN 1986-30).
Zur Aufrechterhaltung des Sachkunde-Zertifikats muss mindestens einmal innerhalb von drei Jahren eine eintägige themenspezifische Fortbildungsveranstaltung besucht werden.
